Berufshaftpflicht -
Versicherung für Lebens- und Sozialberater
Einzelunternehmer sollten
ihren Betrieb und Ihre eigene
Existenz durch den Abschluß
einer geeigneten Berufshaft-
pflichtversicherung absichern.
Ohne eine Haftpflichtversicherung für Einzelunternehmer
können - durch die Berufsausübung verursachte Schäden -
im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Da Einzelunternehmer auch unbegrenzt mit dem Privatvermögen
haften, wäre damit auch die private Existenz gefährdet.
Das Versicherungsunternehmen leistet bei einem versicherten Schadensfall
die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen bis zur vereinbarten Versicherungssumme
die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Im gegenständlichen Rahmenvertrag können nach Vereinbarung mit
der Wirtschaftskammer Kärnten folgende Berufsbilder versichert werden:
Lebens- und Sozialberater, Psychologische Berater,
Sportwissenschaftliche- und Ernährungsberater
Deckungsumfang
Versicherungssumme EURO 1,500.000.--
Weltweite Deckung -
soferne die berufliche Tätigkeit in Österreich
ausgeübt wird und die Schadensersatzverpflichtungen
vor österreichischen Gerichten geltend gemacht werden
Mietsachschäden wegen Feuer - oder Leitungswasserschäden
an gemieteten, gepachteten oder geleasten unbeweglichen Sachen
Behandlung von Angehörigen in gerader auf- und absteigender Linie
30- jährige Nachdeckung für Schäden,
deren Ursache in die Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
fällt und die erst nach Beendigung der Versicherung eintreten
Erste Hilfe - Leistungen weltweit
Privathaftpflichtrisiko für die versicherte Person -
inklusive der Familienmitglieder
( nachrangig einer bestehenden Versicherung )
Haftpflichtrisiko aus Haus - und Grundbesitz
Schadenersatzverpflichtungen für
reine Vermögensschäden bis EUR 15.000.--
auch für private Gutachtertätigkeit
Schadenersatzverpflichtungen für den
Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln
Schadenersatzverpflichtungen
des Büro - und Reinigungspersonals
Schadenersatzverpflichtungen
aufgrund des Amtshaftungsgesetzes
Schadenersatzverpflichtungen des Vertreters
bei Urlaub und Krankheit
( nachrangig einer bestehenden Versicherung )
Monatliche Versicherungsprämie EUR 5.--
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
welche Sie bei Bedarf hier einsehen oder downloaden können: