Rechtsschutz -
Versicherung für Lebens- und Sozialberater
Recht zu haben, heißt nicht immer,
auch Recht zu bekommen.
Wir sorgen jedoch dafür, daß Sie die
beste Unterstützung dabei bekommen !
Gegenstand der Versicherung:
Der Versicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dabei entstehenden Kosten.
Dieser Versicherungsschutz wird nach den Gemeinsamen und Besonderen Bestimmungen geboten und bezieht sich auf die jeweils vereinbarten Risiken.
Versicherte Personen:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen Bereichen auf den Versicherungsnehmer, seinen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder Lebensgefährten und deren minderjährige Kinder.
Die Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne sie über keinen eigenen Haushalt und kein geregeltes Einkommen verfügen.
Nach den Regelungen des gegenständlichen Rahmenvertrages gilt ein Wohnsitz am Studienort nicht als eigener Wohnsitz, eine Lehrlingsentschädigung nicht als eigenes Einkommen.
Versicherungssumme:
EUR 128.000.--
Im gegenständlichen Rahmenvertrag können nach Vereinbarung mit
der Wirtschaftskammer Kärnten folgende Berufsbilder versichert werden:
Lebens- und Sozialberater
Psychologische Berater,
Sportwissenschaftliche Berater und Ernährungsberater
Deckungsumfang
Schadenersatz - Rechtsschutz für den Berufsbereich
Schadenersatz - Rechtsschutz für den Privatbereich
Straf - und Komplett - Strafrechtsschutz für den Berufsbereich
Inklusive Vorsatztaten - soferne das Verfahren
eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt
Straf - und Komplett - Strafrechtsschutz für den Privatbereich
Inklusive Vorsatztaten - soferne das Verfahren
eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt
Ermittlungsverfahren bis 20% der Versicherungssumme
Arbeitsgerichts- Rechtsschutz für den Berufsbereich
Sozialversicherungs - Rechtsschutz für den Berufsbereich
Grundstückseigentum- und Mieten -
Rechtsschutz für die Ordination / Praxis
Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung
Versicherungsvertrags - Rechtsschutz für den Berufsbereich
Beratungs - Rechtsschutz für den Berufsbereich
Fahrzeug - Rechtsschutz
Fahrzeug - Vertragsrechtsschutz
Fahrzeug - Lenkerrechtsschutz
Der Versicherungsschutz im Fahrzeug- Bereich umfasst ein bestimmt
bezeichnetes, mehrspuriges Fahrzeug sowie alle einspurigen Fahrzeuge
und Anhänger, soferne diese auf den Versicherungsnehmer zugelassen
sind, in seinem Eigentum stehen oder von diesem gehalten oder geleast
werden
Monatliche Versicherungsprämie EUR 10.--
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
welche Sie bei Bedarf hier einsehen oder downloaden können: