Ärzte- Unfallversicherung
für Lebens- und Sozialberater
Jährlich passieren in
Österreich über 800.000 Unfälle.
Viele davon verlaufen relativ
glimpflich, gerade bei schweren
Unfällen ist aber neben den
gesundheitlichen Folgen auch mit
finanziellen Langzeitfolgen durch
Einkommenseinbußen zu rechnen.
Versicherungsgegenstand
Das Versicherungsunternehmen bietet Schutz, wenn der versicherten
Person während der Versicherungsdauer ein Unfall zustößt.
Zugrunde liegen dafür die versicherten Sparten sowie die jeweiligen Versicherungssummen.
Gültigkeit der Versicherung
Unfälle im Berufsbereich
Unfälle im Privatbereich
24 Stunden - Deckung
Weltweite Gültigkeit
Im Rahmenvertrag versicherte Sparten
Dauernde Invalidität
Todesfall
Unfallkosten
Assistance - Leistungen
Unfalldefinition
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet oder stirbt - inbesondere auch durch
Ertrinken
Erfrierungen
Verbrennen
Verbrühungen
Einwirkungen von elektrischem Strom
Einatmen von Gasen, Dämpfen oder schädlichen Stoffen
Nahrungsmittelvergiftung
Verschlucken von festen Gegenständen
Plötzliche Zerrung und Zerreissung von Muskeln,
Bändern und Meniskusverletzungen
Zerrungen und Zerreissung infolge ungewohnter Kraftanstrengung
Rettung von Menschenleben
Bewußtseinsstörungen
Unfälle infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall
Kinderlähmung
Folgen von FSME und Lyme-Borreliose
Tollwut und Wundstarrkrampf
Impffolgeschäden
Infektionskrankheiten infolge Hautverletzungen durch Tiere
Schlangenbisse und Insektenstiche
Im gegenständlichen Rahmenvertrag können nach Absprache
mit der Wirtschaftskammer Kärnten folgende Berufsbilder versichert werden:
Lebens- und Sozialberater
Psychologische Berater,
Sportwissenschaftliche Berater, Ernährungsberater
Invalidiätsvorsorge
Versicherungssumme EUR 100.000.--
Hier basiert die Leistung auf einer wesentlich verbesserten Gliedertaxe -
welche herkömmlicherweise auschließlich Ärzten zur Verfügung steht -
wie folgt:
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit
eines Armes oder einer Hand 100 %
eines Daumens oder Zeigefingers 100 %
eines anderen Fingers 50 %
eines Beines oder Fußes 100 %
einer großen Zehe 10 %
einer anderen Zehe 5 %
der Sehkraft eines Auges,
(gleichgültig ob die Sehkraft des anderen
Auges bereits verloren war oder nicht) 100 %
des Gehörs eines Ohres 50 %
des Gehörs beider Ohren 100 %
sofern jedoch das Gehör des anderen Ohres vor Eintritt
des Versicherungsfalles bereits verloren war 80 %
des Geruchssinnes 20 %
des Geschmackssinnes 20 %
der Milz 20 %
einer Niere 20 % -
sofern jedoch die zweite Niere vor Eintritt des Versicherungsfalles
beeinträchtigt war oder durch den Versicherungsfall beide Nieren
gleichzeitig beeinträchtigt sind 60 %
Berufsunfähigkeit nach Unfall
Versicherungssumme EUR 100.000.--
Bei nachgewiesener Unfähigkeit, den in der Polizze dokumentierten
Beruf ausüben zu können, werden 100 % der vereinbarten
Versicherungssumme für dauernde Invalidität geleistet.
Todesfall
Versicherungssumme EUR 10.000.--
Bei Ableben der versicherten Person durch Unfall erbringt das
Versicherungsunternehmen die Leistung an die von Ihnen
gewünschte Person.
Knochenbruch
Bei Fraktur eines Knochens nach Unfall erbringt das
Versicherungsunternehmen die Pauschalleistung
Leistung EUR 100.--
Unfallkosten
Versicherungssumme EUR 5.000.--
Heilkosten,
die zur Behebung der Unfallfolgen aufgewendet und
nach ärztlicher Verordnung notwendig sind - sowie zusätzlich
Kosten des Verletztentransportes
Erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen
Erstmalige Anschaffung eines Zahnersatzes
Im Ausland entstandene Arzt- und Medikamentenkosten
werden bis maximal 200 % der Versicherungssumme ersetzt.
Die Kosten kosmetischer Operationen zur Behebung
unfallbedingter Entstellungen werden bis EUR 5.000.-- ersetzt.
Die Kosten für Anwendungen der traditionellen chinesischen
Medizin (TCM) zur Behebung der Unfallfolgen
werden auch ohne ärztliche Verordnung ersetzt.
Bergungskosten,
die notwendig werden, wenn die versicherte Person einen
Unfall erlitten hat oder in
Berg- oder Seenot geraten ist und verletzt
oder unverletzt geborgen werden muss,
durch einen Unfall oder infolge Berg- oder
Seenot den Tod erleidet und ihre Bergung erfolgen muss.
Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des Suchens
nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten
befahrbaren Straße oder bis zu dem Unfallort nächstgelegenen Spital.
Rückholkosten,
wenn die versicherte Person
außerhalb ihres Wohnortes verunfallt ist,
von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus,
in das sie nach dem Unfall gebracht wurde,
an ihren Wohnort bzw. zum nächstgelegenen Krankenhaus.
Überführungskosten -
nach einem tödlichen Unfall werden auch die
Kosten der Überführung des Toten zu
dessen letzten Wohnort in Österreich bezahlt.
Nottransportkosten,
das sind die Kosten des
ärztlich angeordneten Rücktransportes der versicherten
Person nach Österreich für den Fall, dass der Grad eines
Unfalles oder einer Krankheit im Ausland einen solchen
erforderlich macht.
Der Rücktransport erfolgt durch eine
vom Versicherer genannte Organisation
(z.B. Tyrolean Air Ambulance oder Wiener Verein).
Das Versicherungsunternehmen ersetzt die Kosten des
Nottransportes zur Gänze - unabhängig von der vereinbarten
Versicherungssumme und ohne Anrechnung auf diese.
Kinderbegleitkosten,
das sind die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung einer erwachsenen Person
im Krankenhaus, so ferne ein mitversichertes
- maximal 18- jähriges Kind -zumindest 24 Stunden
stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wird.
Leistung bis EUR 500.--
Krankenbesuchskosten,
das sind bei einem Krankenhausaufenthalt der versicherten
Person im Ausland von mindestens fünf Tagen die
Kosten für die Reise einer der versicherten Person
nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes
und von dort zurück zum Wohnort.
Krankenbesuchkosten werden ohne Anrechnung
auf die Versicherungssumme ersetzt.
Leistung bis EUR 1.000.--
Hubschrauberrettungskosten,
das sind die notwendigen Kosten eines
Rettungstransportes der versicherten Person mittels
Hubschraubers nach einem Unfall.
Diese Kosten werden ohne Anrechnung auf die
vereinbarte Versicherungssumme für Unfallkosten ersetzt.
Leistung bis EUR 7.500.--
Kosmetische Operationen,
sind Kosten und Aufwendungen zur Behebung von
optischen Beeinträchtigungen nach einem versicherten Unfall
Leistung bis EUR 5.000.--
Assistance- Leistungen
Mitversichert sind die Organisation bzw. Kostenübernahme
nachstehend angeführter Dienstleistungen, soferne die
versicherte Person sich aufgrund eines versicherten Unfalles
mindestens 24 Stunden in einem Spital befindet.
Leistungen werden auschließlich - mit Ausnahme von Punkt 3 -
in Österreich und maximal für die Dauer von sechs Wochen erbracht:
Haushaltsbereich
Haushaltshilfe
Häusliche Pflege der verunfallten Person
Essensversorgung
Wohnungsreinigung
Wohnungssicherung
Versorgung von Kindern im gleichen Haushalt
Versorgung von Haustieren im gleichen Haushalt
Unaufschiebbare Behördenwege
Ersetzt werden die durch den Assisteur organisierten
Leistungen durch Professionisten bis zu einem
Zeitraum von sechs Wochen ab dem Unfalltag - EUR 75.--
Leistung bis maximal EUR 3.150.--
Kinderbetreuung -
bis zum 15. Lebensjahr durch
Nachbarn, Bekannte oder Verwandte,
die nicht im gleichen Haushalt leben - täglich EUR 40.--
Leistung bis maximal EUR 1.680.--
Organisation / Unterstützung
Weiters werden nach einem versicherten
Unfall mit Dauerfolgen organisiert und ab einem versicherten
Unfall mit Dauerfolgen von zumindest 35 % dauernder Invalidität
oder einem versicherten Todesfall zusätzlich zur Organisation
auch die folgenden Kosten übernommen:
Beratung für Lebensplanung
Psychologische Beratung
Beratung für Wohnungsumbau
Beratung für Berufsumschulung
Leistung bis EUR 750.--
Kosten eines Dolmetschers
Nach einem Unfall im Ausland, welche
innerhalb einer Woche nach dem Unfall anfallen
Leistung bis maximal EUR 750,--
Kosten für eine einmalige Rechtsberatung
hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen
eines versicherten Unfalles werden übernommen.
Monatliche Versicherungsprämie EUR 16.--
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
welche Sie bei Bedarf hier einsehen oder downloaden können :